1.1. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.2. Mündliche Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2.1. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.2. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist gegeben.
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
4.1. Unsere Rechnungen sind bei Lieferung ohne Abzug dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum räumen wir 3,5 % Skonto ein.
4.2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch 3 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.
4.3. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
5.2. Kosten des Versandes sowie die Berücksichtigung von Wünschen des Käufers hinsichtlich Versandart, Versandweg, Versicherung, etc. gehen voll zu Lasten des Käufers.
6.1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich auf Mängel zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
6.2. Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
6.3. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
7.1. Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
7.2. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in voller Höhe zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis auf Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
7.3. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
7.4. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
7.5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
Erfüllungsort und Gerichtsort ist Darmstadt.
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